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Schweißerpass-Verlängerungs-Rechner

Wann läuft mein Schweißerpass ab? Geben Sie Ausstellungsdatum und Bestätigungs-Status ein — die Termine für den 3-Jahres-Takt nach DIN EN ISO 9606-1:2017, Abschnitt 9.3 a) stehen sofort im Überblick. Steht auf Ihrer Bescheinigung ein anderer Verlängerungsweg, weichen die Termine davon ab.

Ihre Daten eingeben

Ihre Fristen im Überblick

Nächste 6-Monats-Bestätigung
30. März 2027
Noch 181 Tage
Nächste 3-Jahres-Verlängerung
30. September 2029
Noch 1096 Tage
Erinnerungs-Termine
90 Tage vorher
2. Juli 2029
60 Tage vorher
1. August 2029
30 Tage vorher
31. August 2029

Alle Schweißer im Team verwalten

SchweißerPass überwacht alle Schweißer-Pässe automatisch und benachrichtigt Sie 90/60/30 Tage vor Ablauf per E-Mail.

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Die wichtigsten Fristen im Überblick

DIN EN ISO 9606-1:2017 regelt die Fristen in Abschnitt 9. Zwei Ebenen laufen dabei nebeneinander:

  • 6-Monats-Bestätigung (Abschnitt 9.2): Die Qualifikation wird alle 6 Monate von der für das Schweißen verantwortlichen Person oder vom Prüfer beziehungsweise der Prüfstelle bestätigt — bestätigt wird, dass der Schweißer innerhalb seines Geltungsbereichs gearbeitet hat. Bleibt die Bestätigung aus, wird die Bescheinigung nach Abschnitt 9.1 ungültig.
  • Verlängerung (Abschnitt 9.3): Drei Wege sind möglich — Wiederholungsprüfung alle 3 Jahre (9.3 a), geprüfte Schweißungen alle 2 Jahre (9.3 b) oder Gültigkeit ohne festes Ablaufdatum unter den Bedingungen von 9.3 c). Der gewählte Weg ist nach Abschnitt 9.1 auf der Bescheinigung angegeben — der Rechner kennt ihn nicht und rechnet den 3-Jahres-Takt.
  • Vorwarnzeit: Wann vor einem Termin erinnert wird, legt der Betrieb fest; die Norm nennt in Abschnitt 9 keine Vorwarnzeiten. Die hier verwendeten 90/60/30 Tage sind eine Planungshilfe.

Wovon der Rechner ausgeht: Er rechnet ab dem Ausstellungsdatum, das Sie eingeben. Nach Abschnitt 9.1 beginnt die Qualifikation dagegen mit dem Tag, an dem das Prüfstück geschweißt wurde. Liegen beide Daten auseinander, verschieben sich alle Termine entsprechend — maßgeblich ist die Bescheinigung, nicht diese Rechnung.

Für Aluminium und Aluminiumlegierungen gilt stattdessen DIN EN ISO 9606-2:2005-03: Dort bleibt die Bescheinigung zwei Jahre gültig, bestätigt wird ebenfalls alle sechs Monate. Die Einordnung beider Ebenen samt der Sonderregel aus EN 1090-2:2018+A1:2024 steht im Leitfaden zu den Schweißerpass-Fristen.

Häufige Fragen zum Rechner

Wie berechnet der Rechner die Fristen?▾
Aus dem eingegebenen Ausstellungsdatum berechnen wir die 6-Monats-Bestätigungs-Frist, den 3-Jahres-Takt sowie die Erinnerungs-Termine 90/60/30 Tage vor Ablauf. Bei bereits erfolgter 6-Monats-Bestätigung verschiebt sich die nächste Frist entsprechend. Das ist eine Terminplanungs-Hilfe, keine Prüfung Ihrer Bescheinigung: Welcher Verlängerungsweg gilt und ab welchem Datum die Qualifikation läuft, entnehmen Sie der Bescheinigung selbst — nach DIN EN ISO 9606-1:2017, Abschnitt 9.1 beginnt sie mit dem Tag, an dem das Prüfstück geschweißt wurde, und dieser Tag kann vom Ausstellungsdatum abweichen.
Werden die Daten gespeichert?▾
Nein, der Rechner arbeitet vollständig im Browser. Es werden keine Daten an Server übertragen — Ihre Angaben bleiben lokal auf Ihrem Gerät.
Wie genau sind die Erinnerungs-Termine?▾
Die Termine 90/60/30 Tage vor Ablauf sind eine Planungshilfe dieses Rechners. DIN EN ISO 9606-1:2017 nennt in Abschnitt 9 die Takte — Bestätigung alle 6 Monate, Verlängerung nach 9.3 a), b) oder c) — aber keine Vorwarnzeiten; die Vorlaufzeit legt der Betrieb selbst fest.