Schweißerpass-Verlängerungs-Rechner
Wann läuft mein Schweißerpass ab? Geben Sie Ausstellungsdatum und Bestätigungs-Status ein — die Termine für den 3-Jahres-Takt nach DIN EN ISO 9606-1:2017, Abschnitt 9.3 a) stehen sofort im Überblick. Steht auf Ihrer Bescheinigung ein anderer Verlängerungsweg, weichen die Termine davon ab.
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SchweißerPass überwacht alle Schweißer-Pässe automatisch und benachrichtigt Sie 90/60/30 Tage vor Ablauf per E-Mail.
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DIN EN ISO 9606-1:2017 regelt die Fristen in Abschnitt 9. Zwei Ebenen laufen dabei nebeneinander:
- 6-Monats-Bestätigung (Abschnitt 9.2): Die Qualifikation wird alle 6 Monate von der für das Schweißen verantwortlichen Person oder vom Prüfer beziehungsweise der Prüfstelle bestätigt — bestätigt wird, dass der Schweißer innerhalb seines Geltungsbereichs gearbeitet hat. Bleibt die Bestätigung aus, wird die Bescheinigung nach Abschnitt 9.1 ungültig.
- Verlängerung (Abschnitt 9.3): Drei Wege sind möglich — Wiederholungsprüfung alle 3 Jahre (9.3 a), geprüfte Schweißungen alle 2 Jahre (9.3 b) oder Gültigkeit ohne festes Ablaufdatum unter den Bedingungen von 9.3 c). Der gewählte Weg ist nach Abschnitt 9.1 auf der Bescheinigung angegeben — der Rechner kennt ihn nicht und rechnet den 3-Jahres-Takt.
- Vorwarnzeit: Wann vor einem Termin erinnert wird, legt der Betrieb fest; die Norm nennt in Abschnitt 9 keine Vorwarnzeiten. Die hier verwendeten 90/60/30 Tage sind eine Planungshilfe.
Wovon der Rechner ausgeht: Er rechnet ab dem Ausstellungsdatum, das Sie eingeben. Nach Abschnitt 9.1 beginnt die Qualifikation dagegen mit dem Tag, an dem das Prüfstück geschweißt wurde. Liegen beide Daten auseinander, verschieben sich alle Termine entsprechend — maßgeblich ist die Bescheinigung, nicht diese Rechnung.
Für Aluminium und Aluminiumlegierungen gilt stattdessen DIN EN ISO 9606-2:2005-03: Dort bleibt die Bescheinigung zwei Jahre gültig, bestätigt wird ebenfalls alle sechs Monate. Die Einordnung beider Ebenen samt der Sonderregel aus EN 1090-2:2018+A1:2024 steht im Leitfaden zu den Schweißerpass-Fristen.