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DIN EN ISO 9606 Schweißerprüfung – Aufbau, Geltungsbereich und Geltungsdauer

Aktualisiert: Juni 2026 · Lesezeit ca. 9 Min.

Was ist DIN EN ISO 9606?

Die DIN EN ISO 9606 ist die zentrale europäische Normenreihe für die Prüfung von Schweißern. Sie besteht aus fünf Teilen, die nach Werkstoffgruppen differenziert sind:

  • Teil 1: Stähle
  • Teil 2: Aluminium und Aluminium-Legierungen
  • Teil 3: Kupfer und Kupferlegierungen
  • Teil 4: Nickel und Nickel-Legierungen
  • Teil 5: Titan und Zirkonium sowie deren Legierungen

Jeder Teil definiert die Anforderungen an die Schweißerqualifikation — also den Nachweis, dass ein Schweißer ein bestimmtes Schweißverfahren in einer definierten Werkstoffgruppe beherrscht.

Aufbau eines Schweißerpasses nach ISO 9606

Ein Schweißerpass nach ISO 9606 enthält folgende Pflichtangaben:

  • Name und Passfoto des Schweißers
  • Pass-Nummer (eindeutig, vom Aussteller vergeben)
  • Schweißverfahren nach ISO 4063 (111, 135, 141, 311 …)
  • Werkstoffgruppe nach ISO/TR 15608 (1.1, 1.2, 8.1 …)
  • Blechdicke oder Rohrdurchmesser (in mm)
  • Nahtart (Stumpfnaht / Kehlnaht)
  • Schweißposition nach ISO 6947 (PA, PB, PC, PD, PE, PF, H, J)
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Stelle, die die Prüfung durchgeführt hat

Diese Daten bilden den Geltungsbereich des Schweißerpasses. Ohne klar dokumentierten Geltungsbereich ist der Pass im EN-1090-Betrieb nicht verwendbar.

Geltungsbereich lesen: Verfahren, Werkstoffgruppe, Blechdicke, Nahtart, Position

Der Geltungsbereich definiert exakt, was der Schweißer darf und was nicht. Beispiel: „Verfahren 135 (MAG), Werkstoffgruppe 1.1, Blechdicke 3–24 mm, Stumpfnaht, Position PA, PB, PF" — dieser Schweißer darf MAG-Schweißungen an unlegiertem Stahl in diesen Positionen und Dicken ausführen.

Im EN-1090-Betrieb muss vor jeder Naht geprüft werden, ob der Schweißer für die konkrete Anforderung qualifiziert ist. Mit Excel ist das mühsam — mit SchweißerPass per Auftrags-Match.

Wie die Prüfung abläuft

Die Prüfung ist eine Fertigkeitsprüfung am Prüfstück, keine Aktenprüfung. Nach DIN EN ISO 9606-1:2017, Abschnitt 6.1 ist das Schweißen der Prüfstücke vom Prüfer oder von der Prüfstelle zu beobachten, und die Prüfung der Prüfstücke ist von ihnen zu verifizieren. Derselbe Abschnitt erlaubt dem Prüfer, die Prüfung abzubrechen, wenn die Schweißbedingungen nicht stimmen oder sich zeigt, dass der Schweißer die erforderliche Fertigkeit nicht besitzt.

Zu den Prüfstücken hält Abschnitt 6.2 Mindestmaße fest: Für Bleche ist eine Mindestlänge des Prüfstücks von 200 mm gefordert, die Prüflänge beträgt 150 mm. Bei Rohren mit einem Umfang unter 150 mm sind zusätzliche Prüfstücke erforderlich, höchstens jedoch drei.

Welche Prüfungen am Prüfstück gefordert sind

Welche Prüfverfahren angewendet werden, richtet sich nach der Nahtart. DIN EN ISO 9606-1:2017 ordnet sie in Tabelle 13 zu:

PrüfverfahrenNormStumpfnahtKehlnaht und Abzweiganschluss
SichtprüfungISO 17637verbindlichverbindlich
DurchstrahlungsprüfungISO 17636verbindlichnicht verbindlich
BiegeprüfungISO 5173verbindlichnicht anwendbar
BruchprüfungISO 9017verbindlichverbindlich

Die Fußnoten der Tabelle regeln die Wahlmöglichkeiten. Bei der Stumpfnaht wird entweder die Durchstrahlungsprüfung oder die Biege- beziehungsweise Bruchprüfung durchgeführt. Wird die Durchstrahlungsprüfung gewählt, sind für die Prozesse 131, 135, 138 und 311 zusätzliche Biege- oder Bruchprüfungen verbindlich. Die Durchstrahlungsprüfung darf bei Dicken ab 8 mm durch eine Ultraschallprüfung nach ISO 17640 ersetzt werden, dies allerdings nur bei ferritischen Stählen; in diesem Fall entfallen die zusätzlichen Biege- und Bruchprüfungen für die Prozesse 131, 135, 138 und 311. Die Bruchprüfung darf durch eine makroskopische Untersuchung nach ISO 17639 an mindestens zwei Schnitten ersetzt werden, von denen mindestens einer aus dem Bereich von Ansatz und Endkrater stammt.

Besteht ein Prüfstück die Anforderungen nicht, darf der Schweißer nach Abschnitt 8 die Prüfung einmal ohne weitere Ausbildung wiederholen.

6-Monats-Bestätigung — was, wann, wie?

Die Gültigkeit beginnt nach DIN EN ISO 9606-1:2017, Abschnitt 9.1 mit dem Datum, an dem das Prüfstück geschweißt wurde, sofern die geforderten Prüfungen ausgeführt wurden und die Ergebnisse annehmbar waren. Die Bescheinigung muss danach alle 6 Monate bestätigt werden, sonst wird sie ungültig.

Abschnitt 9.2 beschreibt, was diese Bestätigung ist: Die Qualifikation für ein Verfahren wird alle 6 Monate von der für das Schweißen verantwortlichen Person oder vom Prüfer beziehungsweise der Prüfstelle bestätigt. Bestätigt wird, dass der Schweißer innerhalb seines Geltungsbereichs gearbeitet hat; damit verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Eine zerstörungsfreie oder zerstörende Prüfung der Naht verlangt Abschnitt 9.2 für diese halbjährliche Bestätigung nicht — geprüfte Schweißungen gehören zum Verlängerungsweg 9.3 b). Die Bestätigung gilt für alle Verlängerungswege des Abschnitts 9.3.

Dokumentiert wird sie typischerweise durch eine Eintragung auf der Pass-Rückseite. Bleibt sie aus, wird die Bescheinigung nach Abschnitt 9.1 ungültig.

Was nach der Prüfung folgt: die Verlängerung

Die Verlängerung wird nach DIN EN ISO 9606-1:2017, Abschnitt 9.3 von einem Prüfer oder einer Prüfstelle durchgeführt. Die Norm kennt dafür drei Wege — Wiederholungsprüfung alle 3 Jahre (9.3 a), geprüfte Schweißungen alle 2 Jahre (9.3 b) und Gültigkeit ohne festes Ablaufdatum unter den Bedingungen von 9.3 c). Welcher Weg gilt, ist nach Abschnitt 9.1 auf der Bescheinigung angegeben; der geläufige Satz, ein Schweißerpass laufe nach drei Jahren ab, beschreibt also nur den Weg 9.3 a).

Die drei Wege im Einzelnen, die Einschränkung aus EN 1090-2 für EXC1-Bauteile und der Fristenplan über das Betriebsjahr stehen im Leitfaden zu den Schweißerpass-Fristen.

Unabhängig davon kann eine Qualifikation zurückgenommen werden: Nach Abschnitt 9.4 sind bei einem konkreten Anlass, die Fähigkeit eines Schweißers in Frage zu stellen, diejenigen Qualifikationen zu widerrufen, die seine Arbeit stützen. Alle übrigen, nicht in Frage gestellten Qualifikationen bleiben gültig.

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