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Normen erklärt
15. Juni 20263 Min Lesezeit

Schweißerprüfung DIN EN ISO 9606: Aufbau, Geltungsbereich und Geltungsdauer

DIN EN ISO 9606 erklärt: Aufbau, Geltungsbereich, 6-Monats-Bestätigung und 3-Jahres-Verlängerung. Werkstoffgruppen, Positionen und Verfahren praxisnah erklärt.

Von SchweißerPass Team

Was ist die DIN EN ISO 9606?

Die DIN EN ISO 9606 ist die zentrale europäische Normenreihe für die Prüfung von Schweißern. Sie besteht aus fünf Teilen, die nach Werkstoffgruppen differenziert sind:

  • Teil 1: Stähle
  • Teil 2: Aluminium und Aluminium-Legierungen
  • Teil 3: Kupfer und Kupferlegierungen
  • Teil 4: Nickel und Nickel-Legierungen
  • Teil 5: Titan und Zirkonium sowie deren Legierungen

Jeder Teil definiert die Anforderungen an die Schweißerqualifikation — also den Nachweis, dass ein Schweißer ein bestimmtes Schweißverfahren in einer definierten Werkstoffgruppe beherrscht.

Aufbau eines Schweißerpasses nach ISO 9606

Ein Schweißerpass nach ISO 9606 enthält folgende Pflichtangaben:

  • Name und Passfoto des Schweißers
  • Pass-Nummer (eindeutig, vom Aussteller vergeben)
  • Schweißverfahren nach ISO 4063 (111, 135, 141, 311 …)
  • Werkstoffgruppe nach ISO/TR 15608 (1.1, 1.2, 8.1 …)
  • Blechdicke oder Rohrdurchmesser (in mm)
  • Nahtart (Stumpfnaht / Kehlnaht)
  • Schweißposition nach ISO 6947 (PA, PB, PC, PD, PE, PF, H, J)
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Stelle, die die Prüfung durchgeführt hat

Diese Daten bilden den Geltungsbereich des Schweißerpasses. Ohne klar dokumentierten Geltungsbereich ist der Pass im EN-1090-Betrieb nicht verwendbar.

Der Geltungsbereich im Detail

Der Geltungsbereich definiert exakt, was der Schweißer darf und was nicht. Beispiel: „Verfahren 135 (MAG), Werkstoffgruppe 1.1, Blechdicke 3–24 mm, Stumpfnaht, Position PA, PB, PF" — dieser Schweißer darf MAG-Schweißungen an unlegiertem Stahl in diesen Positionen und Dicken ausführen.

Im EN-1090-Betrieb muss vor jeder Naht geprüft werden, ob der Schweißer für die konkrete Anforderung qualifiziert ist. Mit Excel ist das mühsam — mit SchweißerPass in Sekunden.

6-Monats-Bestätigung — was, wann, wie?

Die 6-Monats-Bestätigung ist ein wichtiger Bestandteil der Schweißerqualifikation nach ISO 9606. Nach der Erstprüfung muss der Schweißer innerhalb von 6 Monaten eine Schweißung in seinem Geltungsbereich ausführen und diese durch eine zerstörungsfreie Prüfung (z.B. Sichtprüfung, VT) nachweisen.

Die 6-Monats-Bestätigung muss dokumentiert werden — typischerweise durch eine Eintragung auf der Pass-Rückseite. Bei Versäumnis verfällt der Pass! SchweißerPass warnt automatisch 90/60/30 Tage vor Ablauf der 6-Monats-Frist.

3-Jahres-Verlängerung

Nach Ablauf der 3-Jahres-Geltungsdauer muss der Schweißer eine erneute Schweißerprüfung ablegen — entweder eine vollständige Wiederholungsprüfung oder eine verkürzte Verlängerungsprüfung. Voraussetzung: eine lückenlose 6-Monats-Bestätigungs-Historie über die 3 Jahre.

SchweißerPass dokumentiert die 3-Jahres-Verlängerung als Workflow und benachrichtigt Sie rechtzeitig vor Ablauf.

Welche EXC-Klassen verlangen welche Qualifikation?

Die EN 1090 unterscheidet vier Ausführungsklassen (EXC-1 bis EXC-4). Höhere Klassen erfordern strengere Schweißerqualifikationen:

  • EXC-1: Grundqualifikation nach ISO 9606 ausreichend
  • EXC-2: Zusätzliche Anforderungen an die Dokumentation
  • EXC-3: Strengere 6-Monats-Bestätigungs-Anforderungen
  • EXC-4: Zusätzliche Verfahrens- und Schweißerqualifikations-Anforderungen

Fazit

Die DIN EN ISO 9606 ist das Fundament der Schweißerqualifikation in Europa. Wer die Norm versteht und die Fristen (6-Monats-Bestätigung, 3-Jahres-Verlängerung) im Blick behält, ist für jeden EN-1090-Audit gerüstet. SchweißerPass nimmt Ihnen die manuelle Pflege ab — probieren Sie es aus.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Schweißerpass gültig?

Ein Schweißerpass nach ISO 9606 ist maximal 3 Jahre gültig. Innerhalb dieser 3 Jahre muss alle 6 Monate eine Bestätigung der Tätigkeit im Geltungsbereich erfolgen.

Was passiert, wenn die 6-Monats-Bestätigung fehlt?

Wenn die 6-Monats-Bestätigung nicht erfolgt, verfällt der Pass. Eine erneute Schweißerprüfung ist erforderlich.

Wer darf die Schweißerprüfung abnehmen?

Die Prüfung muss durch eine akkreditierte Prüfstelle erfolgen — typischerweise TÜV, DEKRA oder eine Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt.

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