Schweißerpass verlängern: 6-Monats-Bestätigung und Verlängerung nach ISO 9606-1 richtig dokumentieren
Schweißerpass verlängern: 6-Monats-Bestätigung (9.2) und die drei Verlängerungswege nach DIN EN ISO 9606-1:2017, 9.3 richtig dokumentieren — Fristen, Nachweise, Praxis-Tipps für EN-1090-Betriebe.
Von SchweißerPass Team
Schweißerpass verlängern — die Grundregel
Die Geltungsdauer eines Schweißerpasses nach DIN EN ISO 9606-1:2017 hängt nicht an einem festen Enddatum, sondern an zwei Mechanismen aus Abschnitt 9 der Norm:
- 6-Monats-Bestätigung (9.2): Alle 6 Monate bestätigt die für die Schweißarbeiten verantwortliche Person oder der Prüfer bzw. die Prüfstelle, dass der Schweißer im Geltungsbereich seiner Qualifikation gearbeitet hat. Jede Bestätigung verlängert die Gültigkeit um weitere 6 Monate.
- Verlängerung der Qualifikation (9.3): Sie erfolgt durch einen Prüfer oder eine Prüfstelle auf einem von drei Wegen — a), b) oder c). Welcher Weg gilt, wird bei der Ausstellung auf der Bescheinigung angegeben (9.1).
Wer die 6-Monats-Bestätigung versäumt, verliert die Qualifikation: Nach 9.1 wird die Bescheinigung ungültig, wenn sie nicht alle 6 Monate bestätigt wird.
Die 6-Monats-Bestätigung im Detail
Nach 9.2 wird die Qualifikation eines Schweißers für ein Verfahren alle 6 Monate bestätigt — von der für die Schweißarbeiten verantwortlichen Person oder vom Prüfer bzw. der Prüfstelle. Inhalt der Bestätigung: Der Schweißer hat im Geltungsbereich seiner Qualifikation gearbeitet. Das gilt für alle Verlängerungswege nach 9.3. In der Praxis hält die Bestätigung fest:
- Datum der Schweißung
- Verwendetes Verfahren und Werkstoff
- Visuelle oder zerstörungsfreie Prüfung (VT/PT/MT/UT)
- Bewertung des Ergebnisses
- Unterschrift der Schweißaufsicht
Die Bestätigung wird typischerweise auf der Pass-Rückseite eingetragen. Bei digitaler Verwaltung in SchweißerPass erfolgt die Dokumentation per Klick — inklusive automatischer Erinnerung 90/60/30 Tage vor Ablauf.
Die Verlängerung nach 9.3: drei Wege
Die Verlängerung nimmt ein Prüfer oder eine Prüfstelle vor. Die Norm nennt drei Wege, die Fertigkeit des Schweißers regelmäßig nachzuweisen:
9.3 a): Wiederholungsprüfung alle 3 Jahre
Der Schweißer wird alle 3 Jahre erneut geprüft — neues Prüfstück, neue Prüfung.
9.3 b): zwei Produktionsschweißungen alle 2 Jahre
Alle 2 Jahre werden zwei Schweißungen aus den letzten 6 Monaten der Geltungsdauer durchstrahlt, mit Ultraschall oder zerstörend geprüft und aufgezeichnet. Die Bewertung folgt Abschnitt 7 der Norm; die geprüften Schweißungen müssen die ursprünglichen Prüfbedingungen abbilden (außer Dicke und Außendurchmesser). Das verlängert um weitere 2 Jahre.
9.3 c): fortlaufende Gültigkeit
Die Qualifikation bleibt gültig, solange sie nach 9.2 bestätigt wird und alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Schweißer arbeitet beim selben Hersteller; dessen Qualitätsprogramm ist nach ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 verifiziert; der Hersteller hat dokumentiert, dass der Schweißer Schweißungen annehmbarer Qualität nach den Anwendungsnormen hergestellt hat; und die geprüften Schweißungen bestätigen Schweißposition(en), Nahtart (FW, BW) sowie Schweißen mit oder ohne Badsicherung (mb/nb) der Qualifikation.
Ergänzend regelt 9.4 den Widerruf: Besteht ein konkreter Grund, die Fähigkeit eines Schweißers anzuzweifeln, werden die Qualifikationen für die betreffenden Schweißungen entzogen; alle anderen, nicht angezweifelten Qualifikationen bleiben gültig.
Der verbreitete Satz, ein Schweißerpass laufe nach drei Jahren ab, beschreibt also nur den Weg 9.3 a). Welcher Weg für einen konkreten Pass gilt, steht auf der Bescheinigung.
Wichtig: Die 6-Monats-Bestätigung nach 9.2 gilt für alle drei Wege. Bleibt sie aus, wird die Bescheinigung nach 9.1 ungültig — unabhängig vom gewählten Verlängerungsweg.
Praxis-Tipp: Fristen-Überblick behalten
Viele Schweißaufsichten verlieren den Überblick, weil:
- Excel-Listen unübersichtlich werden — bei 20+ Schweißern ist die Pflege fehleranfällig
- Schweißer in verschiedenen Werken arbeiten — pro Werk ein eigener Stand
- Lohnschweißer wechseln — externe Schweißer kommen und gehen
- Verantwortung wechselt — Stellvertretung bei Krankheit oder Urlaub
Lösung: Digitale Verwaltung mit automatischen Erinnerungen. SchweißerPass warnt Sie 90/60/30 Tage vor jedem Fristende — pro Schweißer, pro Werk.
Was passiert bei einem EN-1090-Audit?
Beim Audit prüft der Auditor lückenlos die 6-Monats-Bestätigungen. Eine einzige Lücke kann zur Folge haben:
- Verwarnung durch die notifizierte Stelle
- Nachprüfung in kürzeren Intervallen
- Entzug der Zertifizierung im schlimmsten Fall
Mit SchweißerPass führen Sie die Nachweise lückenlos: Der Audit-Trail pro Schweißer lässt sich in 1 Klick als PDF exportieren.
Checkliste: Schweißerpass verlängern
- [ ] Pass-Nummer, Geltungsbereich, Verlängerungsweg (9.3 a, b oder c) und nächste Fristen prüfen
- [ ] 6-Monats-Bestätigung für aktuellen Zeitraum dokumentieren
- [ ] Nachweise für den eingetragenen Weg vorbereiten: Prüfstück (a), zwei Produktionsschweißungen aus den letzten 6 Monaten (b), Nachweis des verifizierten Qualitätsprogramms und der dokumentierten Schweißungen annehmbarer Qualität mit Position, Nahtart und Badsicherung (c)
- [ ] Prüfer oder Prüfstelle kontaktieren (z.B. TÜV, DEKRA)
- [ ] Verlängerung durchführen und aufzeichnen lassen
- [ ] Neuen Pass ausstellen oder Eintrag im Pass
- [ ] Digitale Aktualisierung der Fristen in SchweißerPass
Fazit
Das Verlängern eines Schweißerpasses ist eine Pflicht-Übung im EN-1090-Betrieb.
Häufige Fragen
Welcher Verlängerungsweg gilt für meinen Schweißerpass?
Der Weg nach 9.3 a), b) oder c) wird bei der Ausstellung auf der Bescheinigung angegeben (9.1). Steht dort a), ist alle 3 Jahre eine Wiederholungsprüfung fällig; bei b) alle 2 Jahre die Prüfung zweier Produktionsschweißungen; bei c) bleibt die Qualifikation unter den genannten Bedingungen fortlaufend gültig.
Wie lange im Voraus sollte ich die Verlängerung planen?
Mindestens 90 Tage vor dem nächsten Termin — bei Schweißern mit aufwendigen Verfahren auch 6 Monate. So haben Sie Zeit für die Terminplanung mit der Prüfstelle.
Kann die Qualifikation trotz eingetragenem Verlängerungsweg ungültig werden?
Ja. Nach 9.1 muss die Bescheinigung alle 6 Monate bestätigt werden, sonst wird sie ungültig — bei jedem der drei Wege nach 9.3 (9.2 gilt für alle Optionen). Planen Sie daher jede Schweißung im Geltungsbereich als Beleg für die Bestätigung.
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