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Compliance
12. Juni 20263 Min Lesezeit

Schweißerpass verlängern: 6-Monats-Bestätigung und 3-Jahres-Verlängerung richtig dokumentieren

Schweißerpass verlängern: 6-Monats-Bestätigung und 3-Jahres-Verlängerung richtig dokumentieren — Fristen, Nachweise, Praxis-Tipps für EN-1090-Betriebe.

Von SchweißerPass Team

Schweißerpass verlängern — die Grundregel

Ein Schweißerpass nach DIN EN ISO 9606 ist maximal 3 Jahre gültig. Innerhalb dieser 3 Jahre gibt es zwei kritische Fristen, die jeder Schweißaufsicht im Blick haben muss:

  1. 6-Monats-Bestätigung: Alle 6 Monate eine dokumentierte Schweißung im Geltungsbereich
  2. 3-Jahres-Verlängerung: Nach 3 Jahren erneute Prüfung oder verkürzte Verlängerungsprüfung

Wer diese Fristen verpasst, muss den Schweißer komplett neu prüfen lassen — das kostet Zeit und Geld.

Die 6-Monats-Bestätigung im Detail

Nach der Erstprüfung hat der Schweißer 6 Monate Zeit, eine Schweißung im Geltungsbereich nachzuweisen. Die Bestätigung muss enthalten:

  • Datum der Schweißung
  • Verwendetes Verfahren und Werkstoff
  • Visuelle oder zerstörungsfreie Prüfung (VT/PT/MT/UT)
  • Bewertung des Ergebnisses
  • Unterschrift der Schweißaufsicht

Die Bestätigung wird typischerweise auf der Pass-Rückseite eingetragen. Bei digitaler Verwaltung in SchweißerPass erfolgt die Dokumentation per Klick — inklusive automatischer Erinnerung 90/60/30 Tage vor Ablauf.

Die 3-Jahres-Verlängerung

Nach 3 Jahren läuft der Pass ab. Es gibt zwei Möglichkeiten der Verlängerung:

1. Vollständige Wiederholungsprüfung

Der Schweißer wird komplett neu geprüft — neue Prüfstücke, neue zerstörungsfreie Prüfung. Dauer: ca. 1 Arbeitstag pro Schweißer.

2. Verkürzte Verlängerungsprüfung

Voraussetzung: lückenlose 6-Monats-Bestätigungen über die gesamten 3 Jahre. Bei der verkürzten Prüfung wird weniger geprüft — Dauer ca. 2–3 Stunden.

Wichtig: Eine Lücke in der 6-Monats-Bestätigung macht die verkürzte Verlängerung unmöglich — dann ist die vollständige Wiederholungsprüfung Pflicht.

Praxis-Tipp: Fristen-Überblick behalten

Viele Schweißaufsichten verlieren den Überblick, weil:

  • Excel-Listen unübersichtlich werden — bei 20+ Schweißern ist die Pflege fehleranfällig
  • Schweißer in verschiedenen Werken arbeiten — pro Werk ein eigener Stand
  • Lohnschweißer wechseln — externe Schweißer kommen und gehen
  • Verantwortung wechselt — Stellvertretung bei Krankheit oder Urlaub

Lösung: Digitale Verwaltung mit automatischen Erinnerungen. SchweißerPass warnt Sie 90/60/30 Tage vor jedem Fristende — pro Schweißer, pro Werk.

Was passiert bei einem EN-1090-Audit?

Beim Audit prüft der Auditor lückenlos die 6-Monats-Bestätigungen. Eine einzige Lücke kann zur Folge haben:

  • Verwarnung durch die notifizierte Stelle
  • Nachprüfung in kürzeren Intervallen
  • Entzug der Zertifizierung im schlimmsten Fall

Mit SchweißerPass sind Sie auf der sicheren Seite: Der Audit-Trail pro Schweißer lässt sich in 1 Klick als PDF exportieren.

Checkliste: Schweißerpass verlängern

  • [ ] Pass-Nummer, Geltungsbereich und Ablaufdatum prüfen
  • [ ] 6-Monats-Bestätigung für aktuellen Zeitraum dokumentieren
  • [ ] Prüfstück für 3-Jahres-Verlängerung vorbereiten
  • [ ] Akkreditierte Prüfstelle kontaktieren (z.B. TÜV, DEKRA)
  • [ ] Verlängerungsprüfung durchführen
  • [ ] Neuen Pass ausstellen oder Eintrag im Pass
  • [ ] Digitale Aktualisierung der Fristen in SchweißerPass

Fazit

Das Verlängern eines Schweißerpasses ist eine Pflicht-Übung im EN-1090-Betrieb — und mit der richtigen Software in Minuten erledigt. Probieren Sie SchweißerPass kostenlos in der Beta-Phase.

Häufige Fragen

Was kostet eine 3-Jahres-Verlängerung?

Die Kosten variieren je nach Prüfstelle und Verfahren. Typisch: 200–500 € pro Schweißer für eine verkürzte Verlängerungsprüfung.

Wie lange im Voraus sollte ich die Verlängerung planen?

Mindestens 90 Tage vor Ablauf — bei Schweißern mit aufwendigen Verfahren auch 6 Monate. So haben Sie Zeit für die Terminplanung mit der Prüfstelle.

Kann eine 3-Jahres-Verlängerung verfallen?

Ja — wenn innerhalb der 3 Jahre die 6-Monats-Bestätigung nicht lückenlos erfolgt, ist nur die vollständige Wiederholungsprüfung möglich. Planen Sie daher jede Schweißung im Geltungsbereich als Bestätigung.

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